Beratung
Unabhängige Entscheidungsbeurteilung
Steht eine folgenreiche Entscheidung bevor, kann eine unabhängige Beurteilung klären, was bekannt ist, was ungewiss bleibt und welche Überlegungen mehr Aufmerksamkeit verdienen.
Sie ersetzt nicht das Urteil des Präsidiums, der Geschäftsleitung oder des Stiftungsrats. Sie stärkt die Begründung hinter der Entscheidung.
Das Mandat
Eine bestimmte Entscheidung
Eine Entscheidungsbeurteilung richtet sich an Präsidentinnen und Präsidenten, Mitglieder von Führungsgremien, Geschäftsleitungen von Stiftungen und andere Personen mit institutioneller Verantwortung, die vor einer folgenreichen Entscheidung stehen und vorher eine unabhängige Sicht wünschen.
Sie bleibt bei einer klar umrissenen Frage. Wir betrachten die Frage selbst und ihren Kontext, die widerstreitenden Überlegungen, wo nötig Fragen der Governance und Verantwortung, die Annahmen und Spannungen dahinter, die verfügbaren Optionen und ihre Folgen.
Danach bilde ich mir ein eigenes Urteil und gebe, wo sinnvoll, eine begründete Empfehlung ab. Es handelt sich weder um eine Governance-Prüfung noch um eine Organisationsanalyse oder ein Umsetzungsprogramm.
Schritt 1: Klären
Die eigentliche Entscheidung, ihren Kontext und ihre Bedeutung bestimmen.
Schritt 2: Prüfen
Die vereinbarten Unterlagen durchsehen und unterscheiden, was bekannt, angenommen oder ungewiss ist.
Schritt 3: Abwägen
Glaubwürdige Alternativen, Risiken, Folgen und Zielkonflikte betrachten.
Schritt 4: Hinterfragen
Die Entscheidung gemeinsam besprechen und die Begründung prüfen.
Schritt 5: Empfehlen
Eine unabhängige Einschätzung abgeben und, wo sinnvoll, eine Empfehlung.
Umfang
Was dazugehören kann
- ein erstes strategisches Gespräch
- eine fokussierte Durchsicht vereinbarter Unterlagen
- eine unabhängige Einschätzung
- ein Gespräch, in dem wir die Überlegungen gemeinsam prüfen
- eine knappe schriftliche Entscheidungsnotiz
- eine vereinbarte Nachbesprechung
Wo hilfreich, kann eine knappe schriftliche Einschätzung erstellt werden. Im Vordergrund steht die Qualität der Analyse und des strategischen Gesprächs, nicht der Umfang des Berichts.
Nicht automatisch enthalten
- ein umfassendes Rechtsgutachten
- eine Revision
- eine finanzielle Due Diligence
- eine fachtechnische Spezialbeurteilung
- die Verantwortung für die Umsetzung
Ist spezialisiertes Fachwissen erforderlich, wird dies gesondert benannt.
Bei einer klar umrissenen Frage lässt sich das Mandat oft innert rund zehn Arbeitstagen abschliessen, je nach Umfang und Verfügbarkeit der Informationen.
Umfang und Honorar richten sich nach der Entscheidung, den Unterlagen und dem erforderlichen Einsatz. Umfang und Honorar werden nach dem Erstgespräch und vor Beginn des Mandats vereinbart.
Über die Zeit
Laufende strategische Begleitung
Manche Fragen kommen nicht einzeln. In Phasen strategischer oder institutioneller Veränderung ist ein unabhängiges Urteilsvermögen oft als fortlaufende Beziehung nützlicher als bei einer einzelnen Entscheidung.
Für eine kleine Zahl von Präsidien, Geschäftsleitungen und anderen Personen mit institutioneller Verantwortung stehe ich als externes Gegenüber zur Verfügung: in wiederkehrenden Gesprächen, wenn strategische Fragen aufkommen, und wo sinnvoll bei der Durchsicht massgeblicher Unterlagen.
Ich werde dadurch nicht Teil der Geschäftsleitung, und es handelt sich nicht um operative Unterstützung. Form und Honorar werden jeweils individuell vereinbart.
Verantwortung
Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Mein Beitrag ist unabhängiges Urteilsvermögen. Die Verantwortung für den Entscheid bleibt beim Präsidium, bei der Geschäftsleitung oder beim Stiftungsrat.